Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der Döbeli Holz AG geschlossenen Verträge. Sämtliche Erklärungen der Döbeli Holz AG sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich insbesondere in Bezug auf Preis, Lieferzeiten und Warendefinition. Es gelten die Sortimentsvorschriften des Verbandes Schweizerisches Hobelwerke, des Verbandes Schweizerische Sperrholzhändler und die schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz.
Die Rechnungsstellung der Döbeli Holz AG erfolgt in CHF oder Euro; die angegebenen Preise verstehen sich ohne MWST und sind Abholpreise ab Lager Seon. Zusätzlich anfallende Kosten für Lieferung, Verpackung, Zoll u. ä. sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Das Sortiment und die Preise können jederzeit und ohne Avis geändert werden. Für den Vertrag verbindlich sind die jeweils aktuellen Preise der Döbeli Holz AG zum Zeitpunkt der Lieferung. Kleinmengen, Mengen unter der Originalpackung oder nicht im Originalzustand werden mit einem Kleinmengenzuschlag bzw. nach Aufwand verrechnet. Allfällige Abschnitte werden mitgeliefert und verrechnet. Mindestmengenzuschläge der Fabrikanten müssen von uns weiterverrechnet werden.
Offerten ohne besondere Hinweise haben 60 Tage Gültigkeit.
Die Bestellung erfolgt in der Regel telefonisch oder schriftlich. Bei Sonderanfertigungen gilt die Auftragsbestätigung ohne Gegenbericht innert 3 Tagen als anerkannt und kann nicht storniert werden, ev. mögliche Änderungen werden nur gegen Verrechnung durchgeführt. Die Döbeli Holz AG setzt bei jeder Bestellung voraus, dass der Kunde ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und anerkennt. Für Menge, Qualität, Beschreibung und Spezifizierung der Ware ist das Angebot der Döbeli Holz AG massgebend oder die Bestellung des Kunden (wenn diese von der Döbeli Holz AG bestätigt wird). Sollten bei der Materialbeschaffung oder der Ausführung der Bestellung Schwierigkeiten auftreten, behält sich die Döbeli Holz AG das jederzeitige Recht vor, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
Massänderungen nach Auftragsbestätigung sind nur mit Zustimmung der Döbeli Holz AG und nach Rückfrage beim Lieferwerk möglich. Termin- und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Wo nichts anderes vermerkt, gelten für Längen cm, Breiten mm und Dicken mm (erste Zahl = Länge des Deckfurniers). Die Plattenformate werden in cm angegeben.
Bearbeitet die Döbeli Holz AG Ware im Auftrag des Kunden, geht sie ohne Prüfung davon aus, dass die Angaben, welche der Kunde hinsichtlich der Bearbeitung abgegeben hat, richtig und vollständig sind. Weiterverarbeitete Ware kann nicht mehr bemängelt werden.
Die Festsetzung des Abhol-/Liefertermins erfolgt nach sorgfältigem Ermessen, bleibt jedoch unverbindlich. Die Döbeli Holz AG meldet dem Kunden Lieferverzögerungen so früh als möglich. Teillieferungen sind zulässig. Lieferverzögerungen räumen dem Kunden weder ein Recht zur Vertragsaufhebung noch zu Ersatz- oder sonstigen Ansprüchen ein. Die Lieferfristen können durch die Döbeli Holz AG einseitig verlängert werden, wenn namentlich:
Bei Abholverzögerung die durch den Käufer oder durch Dritte verursacht werden, müssen die durch Döbeli Holz AG beschafften Materialien (insbesondere für Kommissionsbestellungen) als Ganzes bezahlt werden und zwar wie folgt: Ausgehend vom vorgesehen Liefertag laut Auftragsbestätigung gemäss vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Die Döbeli Holz AG ist um eine sachgerechte Verpackung der Ware besorgt. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen und werden separat in Rechnung gestellt. Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Euro-Paletten werden mit Fr.15.00 pro Stück belastet. Eine Gutschrift erfolgt für Paletten und Rahmen, wenn diese franko und in tadellosem Zustand zurückgegeben werden.
Nach Eintreffen der Ware stellt Döbeli Holz AG die bestellte Ware zum Abholen bereit und avisiert den Käufer wenn nicht anders vereinbart. Der Käufer verpflichtet sich, die bestellte Ware innerhalb von max. 20 Arbeitstagen abzuholen. Wird die Ware nicht innerhalb dieser Frist vom Kunden abgeholt, so wird dem Kunden eine Lagergebühr von mindestens 2% der Bruttoverkaufssumme pro Monat verrechnet. Im Weiteren wird die bereitgestellte Ware gemäss Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt.
Die Versandart der Ware wird, ohne anderslautende Vereinbarung, nach Ermessen der Döbeli Holz AG bestimmt. Der Ablad erfolgt durch den Warenempfänger.
Vereinbarte Lieferzuschläge beinhalten die Lieferung der Ware an die Bordsteinkante. Ablad/Lieferungen hinter oder ins Haus werden mit einem Stundensatz von Fr. 85.00 in Rechnung gestellt.
Die Lieferung sämtlicher Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Diese Regelung gilt auch für das Abladen der Ware am Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang auf den Kunden geschieht zum Zeitpunkt, andem die Ware beim Sitz der Döbeli Holz AG zur Lieferung an den Kunden bereitgestellt wird.
Der Kunde hat die Ware umgehend bei Lieferung und insbesondere vor jeder Weiterverarbeitung oder Montage zu prüfen. Offene Mängel sind unverzüglich, d.h. noch auf dem Lieferschein, zu rügen, ansonsten die Ware mit Unterzeichnung der Lieferpapiere als genehmigt gilt. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung zu rügen, ansonsten die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Die Mängelrüge muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Kunde hat der Döbeli Holz AG Gelegenheit zu geben, die Mangelhaftigkeit der Ware selbst zu kontrollieren. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelfeststellung Anwendung (insb. Art. 367 Abs. 2 OR). Bei weitergehenden Schadenersatzforderungen (z.B. Mängelfolgeschäden) wird keine Haftung übernommen.
Muster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Tolerable Abweichungen der gelieferten Ware von unserem Angebot bzw. von unserem Muster in Bezug auf Grösse, Farbe und Qualität gelten nicht als Mangel.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Warenrückgabe. Allfällige Rücknahmen aus Kulanz bedürfen der vorherigen Absprache mit der Döbeli Holz AG. Voraussetzung für die Rücknahme ist in jedem Fall, dass die Ware originalverpackt und in einwandfreiem Zustand ist. Es werden mindestens folgende Unkostenbeiträge in Abzug gebracht: 10-20% des Warenwertes, wenigstens aber CHF 30.-; eine Rücknahme von Ware, die von der Döbeli Holz AG nicht an Lager gehalten wird, ist ausgeschlossen.
Produktehaftung wird nur dann übernommen, wenn das Produkt fachgerecht verwendet und verarbeitet sowie die von den Herstellern empfohlenen Anleitungen oder Richtlinien eingehalten werden. Für alle anderen Fälle wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Die Abgabe technischer Informationen seitens der Döbeli Holz AG wie Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sowie die technische Beratung des Kunden durch ihre Mitarbeiter stellen ausschliesslich eine Serviceleistung und keinesfalls Zusicherungen dar. Die Döbeli Holz AG übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Informationen und Auskünfte, die Haftung dafür ist ausgeschlossen. Der Kunde hat sämtliche Informationen und Angaben genau zu prüfen. Auf Wunsch des Kunden vermittelt die Döbeli Holz AG gerne die Beratungsdienste des Lieferwerkes.
Ergänzende Nebenabreden sowie Abmachungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Abrede.
Bis zur vollständigen Zahlung der gelieferten Ware durch den Kunden, bleibt diese im Eigentum der Döbeli Holz AG; diese ist befugt und ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt jederzeit in dem vom Betreibungsamt geführten öffentlichen Register am Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen.
Erfüllungsort für sämtliche mit dem Vertrag zwischen der Döbeli Holz AG und dem Kunden verbundenen Leistungen ist der Gesellschaftssitz der Döbeli HolzAG.
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte am Gesellschaftssitz der Döbeli Holz AG zuständig. Der Döbeli Holz AG steht zusätzlich das Recht zu, an jedem anderen Gericht, nach dessen Recht ein Gerichtsstand eröffnet ist, zu klagen.
Es gilt Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Seon, Dezember 2020
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